Stationäre und mobile Absauganlagen werden oft für die Absaugung von gesundheitsgefährdenden Stäuben und Materialien genutzt.
Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber verschiedene Auflagen vor:
§ 82b GewO 1994
(1) Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht (...) Besonderes Augenmerk ist auf den Absatz (3) zu richten:
(3) Über jede wiederkehrende Prüfung ist eine Prüfbescheinigung auszustellen, die insbesondere festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Behebung zu enthalten hat. Die Prüfbescheinigung und sonstige die Prüfung betreffende Schriftstücke sind, sofern im Genehmigungsbescheid oder in den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, vom Inhaber der Anlage bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung der Anlage aufzubewahren. Link zur Gewerbeordnung
§ 38 ASchG
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz steht, dass Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, daß Arbeitsmittel während der gesamten Dauer der Benutzung durch entsprechende Wartung in einem Zustand gehalten werden, der den für sie geltenden Rechtsvorschriften entspricht. Bei der Wartung sind die Anleitungen der Hersteller oder Inverkehrbringer zu berücksichtigen. Außerdem sind bei Arbeitsmitteln mit Wartungsbuch die Eintragungen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Link zur Gewerbeordnung
§ 16 AAV
In der Allgemeinen Schutzverordnung geht es um Schutzmaßnahmen gegen Gase, Dämpfe, Schwebstoffe und sonstige Beeinträchtigungen in Betriebsräumen. Hier spielen Absauganlagen und Industriestaubsauger eine wesentliche Rolle.
Unter anderem heißt es im Absatz (7):
Absauganlagen einschließlich der Rohrleitungen sind nach Bedarf zu reinigen. Abscheideanlagen sind nach Bedarf zu entleeren und Filter rechtzeitig zu regenerieren oder auszutauschen.
§ 32 GKV 2011
In der Grenzwerteverordnung heißt es: (2) Absaug- oder mechanische Lüftungsanlagen oder Absauggeräte zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (...)
ESV 2012
Auch der elektrische Teil von Absauganlagen und Industriestaubsaugern ist zu überprüfen. Die Elektroschutzverordnung 2012 ist eine Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012)
ÖVE 8701
Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung elektrischer Geräte regelt die ÖVE 8701.
Eine offizielle Prüfung nach Instandsetzung, Änderung oder Reparatur elektrischer Betriebsmitteln gemäß Elektroschutzverordnung ist für Firmen zum Schutz Ihrer MitarbeiterInnen mittels einer Wiederkehrenden Prüfung gesetzlich und verpflichtend vorgeschrieben.
Während ihrer gesamten Lebensdauer müssen elektrische Geräte so beschaffen sein, dass sie einen ausreichenden Schutz gegen die von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere jene der Elektrizität, aufweisen. Ob die Mindestanforderung an die zu erwartende Sicherheit für schon in Verwendung stehenden Geräten gegeben ist, wird durch Prüfungen festgestellt.
Dustcontrol verfügt über bestens geschulte Techniker und Technikerinnen, die die oben angeführten gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchführt.
Ob Wartungsvereinbarung, Wartungsvertrag oder jährlicher Erinnerungsanruf, wir beraten Sie gerne.
Kontakt Serviceabteilung: +43 (0)316 428081 oder unter +43 (0)664 488 594 648