Investitionsprämie bis zu 14% für Dustcontrol Absauganlagen

Investitionsprämie bis zu 14% für Dustcontrol Absauganlagen

Holen sie sich bis zu 14% für Förderungsfähige Investitionen bis zum 28. Februar 2021 zurück!

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Betriebsstätten eines Unternehmens, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 die COVID-19-Investitionsprämie beantragt wurde.

Neuinvestitionen sind aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die im Unternehmen bzw. im Konzern bisher im Anlagevermögen bzw. Anlagenverzeichnis noch nicht aktiviert waren. Auch gebrauchte Güter gelten als Neuinvestitionen, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen bzw. im Konzern handelt.


Erste Maßnahmen bezüglich der Investition (Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn) müssen zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden. Vor dem 1. August 2020 darf keine erste Maßnahme gesetzt werden. Nicht als „erste Maßnahmen" gelten Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche. Sollte das Nichtvorliegen bereits beantragter behördlicher Genehmigungen die oben angeführten ersten Maßnahmen nicht fristgerecht ermöglichen, gilt die Beantragung der behördlichen Genehmigung als erste Maßnahme. Die Beantragung der behördlichen Genehmigung muss jedenfalls vor dem 31. Oktober 2020 erfolgt sein.

Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist € 5.000,00 (ohne USt), das maximale förderbare Investitionsvolumen ist € 50 Mio. pro Unternehmen bzw. pro Unternehmensgruppe.
Die Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) hat bis längstens 28. Februar 2022 zu erfolgen (bei einem Investitionsvolumen von mehr als € 20 Mio. bis längstens 28. Februar 2024). Diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.

Förderungshöhe

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 7 % bzw 14 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen.
14 % Förderung sind möglich für Investitionsteile aus den in der Förderrichtlinie definierten Bereichen
- Ökologisierung, wie z.B. bestimmte Investitionen in Klimaschutz, Mobilitätsmanagement und Elektrofahrzeuge (inkl. z.B. neuen Elektrorädern und neuen Fahrrädern), Rohstoffmanagement, Energieeinsparung (Wasser, Wärme), Abfallwirtschaft, Gebäudesanierung;
- Digitalisierung, wie z.B. bestimmte Investitionen in künstliche Intelligenz, Cloud Computing, Big Data, digitalisierte Geschäftsmodelle und Prozesse (digitale Anwendungen), IT-Security, E-Commerce (z.B. digitale Transformation);
- Gesundheit, wie z.B. bestimmte Investitionen in den Bereichen Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten und in Produkte von strategischer Bedeutung bei Pandemien.
Die Details zu diesen drei Bereichen sind in den umfangreichen Anhängen der Richtlinie geregelt (siehe www.aws.at ).
Der Zuschuss ist von der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer befreit.

info@dustcontrol.at